Deutsches Jagd-, Natur- und Waffenrecht

Gesetzessammlung, Urteile, Formulare, Lernprogramme



Fragenbeispiele



Ist der Eigenjagdinhaber Wilderer im Sinne des Gesetzes, wenn er in seinem Jagdbezirk ohne Genehmigung des Jagdpächters jagt?

Ja. Der Eigenjagdinhaber begeht in gleicher Weise wie ein Außenstehender Wilderei, wenn er durch Handlungen im Sinne des § 292 StGB in das Jagdausübungsrecht des Pächters eingreift.

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