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Der Hundeführerschein
Jagd-, Natur- & Waffenrecht
Jägerprüfung NRW 2010
Den Waffenschein machen
Memotrainer
Deutsches Jagd-, Natur- und Waffenrecht
Umfassende Gesetzes-Sammlung zu Jagdrecht, Naturrecht und Waffenrecht
Fragenbeispiele
Ist der Eigenjagdinhaber Wilderer im Sinne des Gesetzes, wenn er in seinem Jagdbezirk ohne Genehmigung des Jagdpächters jagt?
Ja. Der Eigenjagdinhaber begeht in gleicher Weise wie ein Außenstehender Wilderei, wenn er durch Handlungen im Sinne des § 292 StGB in das Jagdausübungsrecht des Pächters eingreift.
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